Allgemeine Geschäftsbedingungen der gramap UG (haftungsbeschränkt)

I. Vertragspartner
Vertragspartner sind die gramap UG (haftungsbeschränkt), Marga-Faulstich-Str. 8, 16321 Bernau bei Berlin (nachfolgend „gramap“) und der Kunde, der kein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist.

II. Geltungsbereich, Vertragsgegenstand Verhältnis AGB und BGB
a. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der gelten für alle Angebote, Verträge und Lieferungen von Waren und Dienstleistungen durch gramap an Unternehmer i. S. v. § 14 BGB, die während der Vertragslaufzeit für den Kunden erbracht werden.
b. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten auch dann nicht, wenn gramap diesen nicht ausdrücklich widersprochen hat.
c. Soweit für bestimmte Produkte bzw. Services Leistungsbeschreibungen, Preislisten oder Besondere Geschäftsbedingungen (BesGB) vorhanden sind, werden diese in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung ebenfalls Bestandteil des Vertrages.
d. Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen AGB und den BesGB, Leistungsbeschreibungen oder Preislisten gehen die spezielleren Bestimmungen diesen AGB im Einzelfall vor.
e. Der Austausch der Vertragsunterlagen erfolgt grundsätzlich elektronisch.


III. Vertragsschluss
a. Mit elektronischem Eingang des vom Kunden unterzeichneten Dienstleistungsformulars bei gramap kommt mit dem Kunden ein Rahmendienstleistungsvertrag mit dem Inhalt der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden AGB, SLA und den Ergänzenden Bedingungen Auftragsverarbeitung zustande, soweit keine abweichende Vereinbarung geschlossen wurde.
b. Alle Angebote von gramap sowie hierzu gehörende Unterlagen sind unverbindlich und freibleibend.
c. Ein Vertrag zwischen gramap und dem Kunden wird durch die ausdrückliche Bestätigung der Beauftragung durch gramap, sei es in Form eines Bestätigungsschreibens oder einer Bestätigungs-E-Mail, oder alternativ durch die konkludente Bestätigung, beispielsweise durch die Bereitstellung der beauftragten Leistung oder die Freischaltung eines Online-Kundenzugangs, wirksam.
d. Angebote können von gramap bis zur Annahme durch den Kunden jederzeit widerrufen werden, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist.
e. Preis- und Leistungsangaben sowie sonstige Erklärungen oder Zusicherungen sind für gramap nur dann verbindlich, wenn sie von ihr schriftlich abgegeben oder bestätigt worden sind.
f. Änderungen oder Ergänzungen des Angebots oder dieser AGB durch den Kunden gelten als neues Angebot des Kunden.
g. Der Vertragsschluss erfolgt mit Beauftragung des Kunden und einer Bestätigung durch die gramap aber unter dem Vorbehalt, dass die vom Kunden im Rahmen des Vertragsschlusses mitgeteilten Informationen richtig und vollständig sind.
h. Wenn der Vertragsgegenstand die Einrichtung einer Service-Rufnummer im Telekommunikationsnetz betrifft, hängt die Wirksamkeit dieses Vertrags davon ab, dass die beantragten Service-Rufnummern entweder durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) oder einen zwischengeschalteten Netzbetreiber zugeteilt und aktiviert werden. Die Zuteilung der Service-Rufnummern durch die BNetzA oder den Netzbetreiber liegt nicht im Rahmen dieses Vertrags. Gramap behält sich vor, eine Bonitätsprüfung nach Maßgabe der Datenschutzhinweise www.gramap.de durchzuführen.


IV. Leistungen von gramap
a. Der Leistungsumfang der vereinbarten Dienstleistungen ergeben sich ausschließlich aus dem zugrunde liegenden Vertrag und der entsprechenden Leistungsbeschreibung von gramap. Änderungen an den vertraglichen Leistungen nach Vertragsschluss erfordern die Schriftform.
b. Die gramap erbringt die vertraglichen Leistungen auf Basis des zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen technischen Standards, wie in der Leistungsbeschreibung beschrieben. Es besteht keine Verpflichtung zur Anpassung des Leistungsumfangs oder zur Implementierung technischer Neuerungen, es sei denn, es wurde eine individuelle schriftliche Vereinbarung zwischen dem Kunden und gramap getroffen.
c. Nach Vertragsschluss stellt gramap dem Kunden Zugangsdaten zur Verfügung, um sich auf der Website von gramap unter der URL https:\\www.gramap.de anzumelden und Kontaktdaten sowie, je nach gewählter Leistung, Parameter des Services anzupassen.
d. Die Leistung der Service die gramap bereitstellt, basieren auf den Einstellungen und den bereitgestellten Daten des Kunden (z. B. Prompts, Daten, Metadaten u.a.). In bestimmten Fällen behält sich gramap Änderungen an den grundlegenden Einstellungen der Dienste vor.
e. Die gramap ist berechtigt, ihre Leistungen teilweise oder vollständig durch Dritte zu erbringen. Die vertraglichen Pflichten von gramap bleiben davon unberührt.
f. Soweit gramap kostenlose Dienste und Leistungen erbringt, hat der Kunde auf ihre Erbringung keinen Erfüllungsanspruch. gramap ist befugt, vergütungsfrei zur Verfügung gestellte Dienste jederzeit mit einer Frist von einem Monat nach vorheriger schriftlicher Ankündigung einzustellen, zu ändern oder nur noch gegen Entgelt anzubieten. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht
g. Gramap behält sich das Recht vor, beauftragte Rufnummern zu anderen Carriern kostenfrei zu portieren. Der Kunde wird zwei Wochen vor einer geplanten Portierung per E-Mail benachrichtigt.
h. Die Plattform und Server von gramap weisen eine Verfügbarkeit von 99 % im Jahresmittel auf. Wartungs-, Installations-, Umzugs- und Umbauzeiten werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt.
i. Während etwaiger Early Bird, Friendly-User-Tests, Proof of Concepts (PoC) und Innovationspartnerschaften muss mit einer eingeschränkten Verfügbarkeit der Leistungen gerechnet werden. Die gramap ist bemüht, diese Einschränkungen so gering wie möglich zu halten und Leistungsstörungen im Rahmen ihrer technischen und betrieblichen Möglichkeiten nachzubessern sowie darüber hinaus die Tests ständig zu optimieren


V. Pflichten und Verantwortlichkeiten des Kunden
a. Der Kunde ist verpflichtet, gramap bei Vertragsschluss die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Angaben (z.B. Firmierung, Anschrift, Bankverbindung) mitzuteilen und diese während des Vertragsverhältnisses aktuell zu halten. Änderungen der persönlichen Daten des Kunden sind gramap unverzüglich anzuzeigen.
b. Der Kunde verpflichtet sich, neben seinen allgemeinen Adress- und Kontaktdaten auch einen Ansprechpartner mit Kontaktdaten anzugeben, der jederzeit für gramap erreichbar ist. Änderungen dieser Kontaktdaten sowie jede Änderung der Firma oder Geschäftsadresse sind gramap vom Kunden rechtzeitig, idealerweise mindestens 14 Tage im Voraus, schriftlich mitzuteilen.
c. Bei der Nutzung der von gramap erbrachten Leistungen verpflichtet sich der Kunde, sämtliche geltenden gesetzlichen Vorschriften und die vertraglichen Grundlagen gemäß (II) zu beachten. Dies gilt insbesondere für die Vermarktung oder Bereitstellung von Produkten oder Inhalten durch den Kunden, sofern diese im Zusammenhang mit den vertragsgegenständlichen Leistungen stehen. Der Kunde verpflichtet sich, keinerlei unzulässige Handlungen vorzunehmen, insbesondere Spamming, sowie die Bereitstellung oder Nutzung von Inhalten, die Gewalt, Rassismus, Diskriminierung, rechtswidriges Glücksspiel, sexistische, pornografische oder jugendgefährdende Inhalte beinhalten. Ebenso ist die Verwendung von Inhalten, die die Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechte verletzen, streng untersagt. Weiterhin dürfen keine Daten verwendet werden, die Schäden bei gramap oder Dritten verursachen können. Jegliche Aktivitäten, die gegen geltendes Recht verstoßen oder einen solchen Verstoß ermöglichen oder fördern, sind unzulässig und untersagt.
d. Der Kunde ist ferner verpflichtet, die Vertragsbedingungen und sämtliche für die im Zusammenhang mit der Nutzung der jeweils vereinbarten Leistung geltenden nationalen und internationalen gesetzlichen und regulatorischen Vorschriften in eigener Verantwortung einzuhalten und die überlassenen Leistungen rechtskonform zu nutzen.
e. Der Kunde verpflichtet sich, gramap von Ansprüchen Dritter freizustellen, die aufgrund rechtswidrigen Verhaltens des Kunden, seiner Mitarbeiter oder anderer beauftragter Nutzer, mir den von gramap bereitgestellten Leistungen, entstehen.
f. Der Kunde hat die Verpflichtung, sämtliche Zugangsdaten zu gramap-Systemen streng vertraulich zu behandeln und sie nur Mitarbeitern zugänglich zu machen, die diese Zugangsdaten zwingend benötigen. Sollte der Kunde den Verdacht haben, dass unbefugte Dritte Kenntnis von den Zugangsdaten erlangt haben (oder erlangen könnten), informiert er gramap umgehend. Eine Weitergabe der Zugangsdaten an Unberechtigte ist strikt untersagt.
g. Der Kunde darf die von gramap erbrachten Leistungen nicht gewerblich an Dritte weitergeben, es sei denn, er hat die schriftliche Zustimmung von gramap erhalten.
h. Sofern der Kunde mit schriftlicher Zustimmung von gramap gewerbliche Dienstleistungen an Dritte anbietet (z.B., als Reseller), die auf den Leistungen beruhen, die gramap dem Kunden bereitstellt, ist der Kunde verpflichtet, vertragliche Pflichten, ähnlich denen im Vertrag zwischen dem Kunden und gramap festgelegt, auch auf Dritte zu übertragen. Der Kunde muss gramap alle erforderlichen Informationen bezüglich der Drittkunden zur Verfügung stellen, die für die Einrichtung und Bereitstellung der Leistungen benötigt werden.
i. Bei erkennbaren Mängeln oder Störungen verpflichtet sich der Kunde, gramap unverzüglich zu informieren und gramap bei der Ermittlung der Ursachen und der Behebung der Störung in angemessenem Umfang zu unterstützen. Falls sich herausstellt, dass die Störung nicht auf ein Verschulden von gramap zurückzuführen ist, behält sich gramap das Recht vor, dem Kunden die dadurch entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen, ohne dass dadurch weitergehende Schadensersatzansprüche beeinträchtigt werden.
j. Der Kunde muss gramap umgehend in Kenntnis setzen, wenn Behörden oder Gerichte Mitteilungen oder Anordnungen in Bezug auf die vertragsgegenständlichen Leistungen machen oder machen könnten, wie beispielsweise den Widerruf zugeteilter Rufnummern.
k. Der Kunde verpflichtet sich, das Einverständnis der Inhaber der Anschlüsse, zu denen Anrufe weitergeleitet werden sollen, vor der Weiterleitung von Anrufen einzuholen.
l. Bei den vom Kunden selbst durchzuführenden Einstellungen, Konfigurationen und anderer Maßnahmen muss qualifiziertes Personal eingesetzt werden.


VI. Leistungsstörungen
a. Gramap erbringt seine Leistungen über Dritte, deren Übertragungswege, Vermittlungssysteme und Services. Wir können die ständige Verfügbarkeit dieser Telekommunikationsnetze und Dienste nicht garantieren. Gramap wird jedoch bestehende Gewährleistungsansprüche gegen Dritte gegebenenfalls an den Kunden weitergeben.
b. Wir verpflichten uns, technische Störungen, die in unserem Einflussbereich liegen, umgehend zu beheben, nachdem sie gemeldet oder von uns erkannt wurden. Andernfalls beschränkt sich unsere Pflicht auf die Weiterleitung der Störungsmeldung an die entsprechenden Zuständigen. Wir werden den Kunden über den Fortschritt informieren.
c. Nicht als Störungen betrachtet Wartungs-, Installations- und Umbauzeiten unsererseits oder unserer technischen Dienstleister gelten nicht als Störungen im Sinne dieser Vereinbarung.
d. Wir sind von der Störungsbeseitigung befreit, wenn der Kunde die Störung verursacht hat und dies durch unbefugte Eingriffe des Kunden oder von ihm beauftragter Dritter in unseren bereitgestellten Diensten und Systeme, erfolgte. Der Kunde trägt dann alle, zur Wiederherstellung der Dienste und Systeme notwendigen, Kosten.
e. Auch ist der Kunde verpflichtet, die Kosten für Überprüfungen zu tragen, wenn sich nach der Überprüfung herausstellt, dass Gramap nicht zur Störungsbeseitigung verpflichtet war und der Kunde dies bei einer angemessenen Fehlersuche selbst hätte erkennen können.
f. Sollte der Kunde Uneinigkeiten gegenüber der gramap hinsichtlich des Leistungsumfangs der Dienstleistung als Störung deklarieren, behalt sich die gramap das Recht vor, eine detaillierte Prüfung durchzuführen, um die behauptete Störung zu verifizieren. Sofern festgestellt wird, dass keine tatsächliche Störung vorliegt oder diese durch unsachgemäße Bedienung/Konfiguration hervorgerufen wurde, werden die Kosten für die Untersuchung dem Kunden in Rechnung gestellt


VII. Abrechnung, Rechnungsstellung und Zahlung
a. Der Kunde ist zur Zahlung der vereinbarten Preise verpflichtet.
b. Die vertragsgegenständlichen Leistungen werden monatlich abgerechnet und in Rechnung gestellt, sofern nicht ausdrücklich einmalige Kosten oder Gebühren (z. B. Bereitstellungsgebühren, Kosten für einmalige Dienstleistungen und gelieferte Ware) im Vertrag vereinbart sind oder der Vertrag ausdrücklich eine andere Abrechnungsperiode vorsieht.
c. Die vom Kunden für die Leistungen von gramap zu zahlenden Preise werden mit Zugang der Rechnung fällig. Bei Vereinbarung eines elektronischen Rechnungsversands wird dem Kunden die Rechnung per E-Mail zugesandt. Der Tag der Bereitstellung oder des E-Mail-Versands gilt als Zugang der Rechnung. Die Rechnungen sind, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt ohne Abzüge zahlbar. Einwendungen gegen die Höhe der Rechnung müssen unverzüglich, spätestens jedoch 8 Wochen nach Erhalt der Rechnung schriftlich erhoben werden. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Einspruchs.
d. Der Rechnungsbetrag ist auf das in der Rechnung angegebene Konto zu zahlen.
e. In Übereinstimmung mit einem vom Kunden erteilten SEPA-Lastschriftmandat wird gramap den Rechnungsbetrag erst ab dem siebten Tag nach Erhalt der Rechnung und der zugehörigen SEPA-Vorankündigung (Pre-Notification) von dem vereinbarten Konto abbuchen. Für Gebühren und Bearbeitungskosten im Falle einer Rücklastschrift trägt der Kunde mindestens einen Betrag von 5 Euro, sofern die Rücklastschrift auf Gründe im Verantwortungsbereich des Kunden zurückzuführen ist. Gramap steht der Nachweis höherer, dem Kunden steht der Nachweis geringerer Kosten der Rücklastschrift offen.
f. Gramap ist berechtigt, Gutschriften mit eigenen fälligen Forderungen zu verrechnen.
g. Der Kunde stellt gramap von allen Bankgebühren frei, die für gramap aus dem Zahlungsverkehr mit ihm resultieren, insbesondere von Gebühren für unberechtigte Rücklastschriften. Die gramap wird diese dem Kunden in Rechnung stellen.
h. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder anerkannten Forderungen zu.
i. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich die angegebenen Preise als Netto-Preise.


VIII. Zahlungsverzug und Leistungsverweigerungsrecht
a. Bei Verzug des Kunden mit seiner Zahlungsverpflichtung ist gramap berechtigt, von einem Leistungsverweigerungsrecht hinsichtlich der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen Gebrauch zu machen. Dies ist jedoch erst möglich, nachdem der Kunde trotz Fristsetzung und entsprechender Ankündigung die ausstehende Forderung nicht beglichen hat.
b. Während der Geltendmachung des Leistungsverweigerungsrechts durch Gramap ist der Kunde verpflichtet, etwaige nutzungsunabhängige Entgelte weiterhin zu zahlen.
c. Darüber hinaus behält sich gramap das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung und ohne Einhaltung einer Frist von ihrem Leistungsverweigerungsrecht Gebrauch zu machen, wenn ein begründeter Verdacht auf Missbrauch besteht.

IX. Höhere Gewalt
a. Keine der Parteien hat Lieferverzögerungen und Leistungsstörungen aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt zu vertreten. Gramap ist von ihrer Leistungspflicht im Falle höherer Gewalt befreit.
b. Insbesondere folgende unvorhersehbare und schwerwiegende Ereignisse, die von den Vertragsparteien nicht verschuldet sind und nach Vertragsabschluss auftreten, werden als höhere Gewalt betrachtet: Streiks, recht- und unrechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, Kriege, terroristische Anschläge, Unruhen, Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien, Feuer, Sabotageangriffe von Dritten (wie z.B. Denial-of-Service-Angriffe), der unverschuldete Entzug von Genehmigungen sowie flächendeckende Stromausfälle oder andere vergleichbare Umstände.
c. Die Parteien werden sich gegenseitig über den Eintritt von Ereignissen höherer Gewalt informieren.


X. Vertragslaufzeit, Kündigung
a. Soweit schriftlich nichts anderes vereinbart ist, wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von beiden Vertragspartnern jederzeit mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
b. Gerät gramap mit der Erbringung einer vertraglichen Leistung in Verzug, ist der Kunde nur dann zur Kündigung des Vertrags berechtigt, wenn gramap eine vom Kunden schriftlich gesetzte, angemessene Nachfrist nicht einhält.
c. Das Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien aus wichtigem Grund und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aus den gesetzlich vorgesehenen Gründen gekündigt werden. Als wichtiger Grund für gramap gilt darüber hinaus insbesondere:
i. Wenn in erheblicher Weise vertragswidriges Verhalten des Kunden, welches trotz schriftlicher Mahnung mit angemessener Fristsetzung innerhalb dieser gesetzten Frist nicht abgestellt wird (z. B. Nutzung von technischen Einrichtungen durch den Kunden, deren Gebrauch in dieser Form untersagt ist)
ii. Missbrauch der seitens gramap bereitgestellten Systeme seitens des Kunden
iii. Verzug des Kunden mit der Bezahlung der geschuldeten Vergütung über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten
iv. Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des Kunden oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden oder gegebenenfalls des einzig persönlich haftenden Gesellschafters
d. Schadensersatzansprüche des Kunden (z. B. wegen laufender Bewerbung von Service - Nummern) aufgrund einer wirksam ausgeübten Kündigung sind ausgeschlossen. Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.


XI. Vertrags-, Preisänderungen und Übertragungen von Rechten und Pflichten
a. Gramap behält sich vor, ihre Vertragsbedingungen und Preise einseitig für die Zukunft nach billigem Ermessen gemäß § 315 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) zu ändern. Vertragsänderungen können insbesondere bei einer Veränderung der Rechtslage, höchstrichterlicher Rechtsprechung oder der Markgegebenheiten geboten sein. Eine einseitige Preiserhöhung kann insbesondere zum Ausgleich gestiegener Kosten im nicht regulierten Bereich erfolgen, wenn Dritte, von denen gramap notwendige Leistungen bezieht, ihre Preise erhöhen.
b. Gramap wird dem Kunden mindestens einen Monat und höchstens zwei Monate im Voraus in schriftlicher Form über Vertragsänderungen und Preisänderungen informieren, bevor diese in Kraft treten. Der Kunde hat das Recht, den betroffenen Einzelleistungs- oder Rahmenvertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist in schriftlicher Form, beispielsweise per E-Mail, zu kündigen, frühestens zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung. Die Kündigung kann innerhalb von drei Monaten nach Erhalt der Mitteilung über die Änderungen erfolgen. Sofern der Kunde nicht schriftlich kündigt, werden die Änderungen zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens Bestandteil des Vertrags. Gramap wird den Kunden in der Mitteilung über die Änderungen auf diese Konsequenz hinweisen.
c. Die gramap ist jederzeit berechtigt, diese AGB sowie BesGB, zu ändern oder zu ergänzen, der Kunde wird darüber innerhalb von zwei Monaten vor Inkrafttreten informiert. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht schriftlich innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, so werden die angekündigten Änderungen wirksam
d. Um die Frist zu wahren, genügt die rechtzeitige Absendung per E-Mail. Bei fristgerechtem Widerspruch des Kunden gilt der Vertrag in der bisherigen Form weiter und gramap ist berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Bedingungen in Kraft treten.
e. Die gramap behält sich das Recht vor, das Angebot oder einzelne Waren oder Dienstleistungen unter einer anderen Bezeichnung (insbesondere einem anderen Namen) bereitzustellen.
f. Gemäß dieser Bestimmung ist gramap befugt, ihre Rechte und Pflichten aus einem Vertrag ganz oder teilweise an einen Dritten zu übertragen, der dann dem Kunden den entsprechenden Service oder Teile davon zur Verfügung stellt. Wenn sämtliche Rechte und Pflichten übertragen werden, tritt der übernehmende Dritte an die Stelle von gramap in dem zwischen dem Kunden und gramap geschlossenen Vertrag. Dem Kunden wird in diesem Fall ausreichend Gelegenheit gegeben, den Vertrag zu kündigen, um die Übertragung des Vertragsverhältnisses zu verhindern.
g. Eine Übertragung von Rechten und Pflichten aus einem Vertrag seitens des Kunden ist nur mit vorausgehender schriftlicher Zustimmung durch gramap zulässig.


XII. Datenschutz, Datensicherheit und Geheimhaltung
a. Im Rahmen der Vertragserfüllung wird gramap als verantwortliche Stelle gemäß Artikel 6 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) die personenbezogenen Daten des Kunden gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen erheben, verarbeiten und nutzen, wobei das Fernmeldegeheimnis gewahrt wird. Die Verarbeitung erfolgt, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben oder erlaubt ist, um die Vertragsleistungen zu erfüllen oder die berechtigten Interessen der gramap oder Dritten zu wahren, sofern die Zustimmung des Kunden vorliegt. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung auf www.gramap.de. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen der gramap und dem Kunden werden die personenbezogenen Daten unter Berücksichtigung der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten gelöscht.
b. Der Kunde versichert, dass er im Rahmen der ihm zur Nutzung bereitgestellten Dienste und Software sämtliche datenschutzrechtliche Erfordernisse (z.B. Einholung von Einwilligungen, Beteiligung des Betriebsrats) bei der Verarbeitung personenbezogener Daten beachten wird.
c. Sofern der Kunde gramap damit beauftragt, ungekürzte Einzelverbindungsnachweise zu erstellen oder vorzuhalten, verpflichtet sich der Kunde, alle betroffenen Nutzer der ihm von gramap bereitgestellten Leistungen unverzüglich darüber unter Wahrung aller datenschutzrechtlichen Erfordernisse und ggf. unter Einhaltung etwaiger Mitbestimmungsregelungen zu unterrichten.
d. Soweit der Kunde Daten an gramap übermittelt, stellt der Kunde zuvor Sicherheitskopien hiervon her. Der Kunde übernimmt die alleinige Verantwortung – auch für Ansprüche Dritter – für von ihm gramap überlassener Daten. Die gramap übernimmt keine Haftung für den Fall eines Datenverlustes. Der Transport geht insoweit zu Lasten des Kunden.
e. Die gramap löscht Daten des Kunden auf dessen Veranlassung, jedoch nur soweit dies rechtlich zulässig ist und sofern keine beachtlichen Einwendungen entgegenstehen.


XIII. Schutzrechte
a. Dem Kunden wird für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches Nutzungsrecht hinsichtlich der von gramap zum Abruf, zur Bedienung und zur Konfiguration der vertragsgegenständlichen Leistungen über eine sogenannte Weboberfläche bereitgehaltenen Software eingeräumt, soweit die Nutzung der Software für die vertragsgemäße Nutzung der Leistungen erforderlich ist.
b. Dieser Vertrag beinhaltet darüber hinaus keine Übertragung oder Einräumung von Rechten oder Lizenzen an geistigem Eigentum.
c. Der Kunde verpflichtet sich darüber hinaus, keinerlei Inhalte der Internetseiten oder Oberflächen der gramap zum Beispiel in Form von Screenshots, Logos, Grafiken, Texten, Fotos oder Webdesigns zu übernehmen.
d. Der Kunde verpflichtet sich, im geschäftlichen Verkehr jegliche Benutzung der Marken, geschäftlichen Bezeichnungen, oder sonstigen Produktbezeichnungen gramap zu unterlassen, wenn dies nicht durch die gramap ausdrücklich genehmigt wurde.
e. Dieser Vertrag beinhaltet darüber hinaus keine Übertragung oder Einräumung von Rechten oder Lizenzen an geistigem Eigentum.
f. Bei einem Verstoß gegen die vorstehenden Unterlassungspflichten verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe an gramap, deren Höhedurch gramap nach billigem Ermessen im Einzelfall festgesetzt werden kann und bei Streit über die Angemessenheit gerichtlich überprüft werden kann.


XIV. Haftung der gramap
a. Die gramap haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Schäden, die auf einfacher Fahrlässigkeit von gramap oder etwaiger Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet gramap nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut.
b. Mittelbare Schäden werden nicht ersetzt.
c. Gramap übernimmt keine Verantwortung für Störungen, sofern sie nicht auf das Verschulden von Gramap zurückzuführen sind. Diese Störungen können entstehen durch Eingriffe des Kunden oder Dritter in die Systeme von Gramap, die technische Ausstattung oder die Infrastruktur des Kunden, unsachgemäße, ungeeignete oder fehlerhafte Anbindungen an die Systeme von Gramap durch den Kunden oder Dritte, unsachgemäße, ungeeignete oder fehlerhafte Installation, Bedienung oder Handhabung der für die Nutzung von Gramap-Dienstleistungen erforderlichen Geräte oder Systeme durch den Kunden oder Dritte sowie die Missachtung oder Nichteinhaltung der in Angeboten, Verträgen, Leistungsbeschreibungen, Bedienungsanleitungen oder anderen Produktinformationen festgelegten Anweisungen und Vorschriften
d. Falls Ansprüche gegen eine der Parteien aufgrund eines Umstandes geltend gemacht werden, der in den Verantwortungsbereich der anderen Partei fällt, verpflichtet sich die verantwortliche Partei, die andere Partei von sämtlichen Drittanforderungen freizustellen. Dies gilt unter der Bedingung, dass die betroffene Partei die verantwortliche Partei unverzüglich über die Anforderung informiert und die Verhandlungsführung und Abwicklung in deren Hände legt. Außerdem übernimmt die verantwortliche Partei sämtliche unmittelbaren Schäden und Ausgaben, die im Zusammenhang mit diesen Anforderungen entstehen. Dies schließt insbesondere die Erstattung der Verteidigungskosten gegen die geltend gemachten Ansprüche in Höhe der gesetzlichen Gebühren (z. B. Gerichts- und Anwaltskosten) ein.
e. Für schadensverursachende Ereignisse, auf die gramap keinen Einfluss hat (z. B. Störungen der Übertragungswege der Netzbetreiber, Ausfall von Services), haftet gramap dem Kunden nur in der Weise, dass dem Kunden etwa bestehende Schadensersatzansprüche abgetreten werden; bei einer Gesamtheit von Geschädigten erfolgt die Abtretung des anteiligen Anspruchs. Der Kunde nimmt diese Abtretung an. Gramap wird mit dieser Abtretung insoweit von der Haftung gegenüber dem Kunden freigestellt. Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Regelungen bleibt unberührt.


XV. Verjährung
a. Ansprüche des Kunden verjähren nach zwölf Monaten ab Kenntnis, spätestens jedoch nach 36 Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem die betreffende Leistung erbracht oder die betreffende Pflichtverletzung begangen wurde.
b. Die gesetzlichen Verjährungsregelungen hinsichtlich vorsätzlicher und grob fahrlässiger Handlungen und für Ansprüche wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen arglistiger Täuschung und für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.


XVI. Sonstige Bestimmungen
a. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soweit wie möglich entspricht. Das Gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke
b. Gramap ist berechtigt, das Angebot aufgrund geänderter Rechtslage ganz oder teilweise einzustellen; insbesondere dann, wenn es gegen geltendes Recht verstoßen würde.
c. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht
d. Soweit Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften.
e. Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht. Dies gilt auch, wenn der Kunde seinen Sitz im Ausland hat. Das UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen.
f. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Neuruppin, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand ist vorrangig.

Stand 01.11.2023